Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zu überprüfen, hat die Bundesregierung beschlossen, eine repräsentative Befragung aller betroffenen Unternehmen durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass weniger als 50% aller Unternehmen die Menschenrechte in ihren Lieferketten respektieren, plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung. Um ein Gesetz zu verhindern, wollen Kanzleramt und Bundesministerium für Wirtschaft die Befragung verwässern.