Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren
Auch Milchersatzprodukte und Babynahrung müssen als Grundnahrungsmittel gelten und dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent unterliegen bzw. in der Folge der Aussetzung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel mit darunter fallen.