Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen
Gesetzliche und faktische Arbeitsverbote stellen eine rassistische Diskriminierung der Betroffenen dar. Die Arbeitsmarktprüfung verweist diese darüber hinaus auf schlechtbezahlte und niedrigqualifizierte Jobs. Ohne eine Stärkung der Rechtsstellung der Betroffenen bleiben sie sozial verwundbarer als deutsche bzw. bevorrechtigte Arbeitnehmer/innen.