Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Abschiebungsschutz für HIV-Infizierte
Auch Menschen mit einer HIV-Infektion oder einer AIDS-Erkrankung, die faktisch in ihrem Herkunftsland keinen Zugang zur notwendigen Krankheitsversorgung haben, werden abgeschoben. Wir wollen von der Bundesregierung wissen, wie die entsprechenden Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit solcher Abschiebemaßnahmen durchgeführt werden.