Die Praxis der Unternehmen bei Neueinstellungen
Viele Beschäftigungsverhältnisse sind nicht mehr dem Normalarbeitsverhältnis zuzurechnen, sondern werden als atypisch bzw. prekär bezeichnet. Wie viele der Neueinstellungen in ein atypisches Arbeitsverhältnis erfolgen, gibt Auskunft darüber, welchen Risiken Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, gegenüber stehen. Mit der Kleinen Anfrage wird die Bundesregierung darüber befragt, wie die Praxis der Arbeitgeber bei Neueinstellungen ist.