Abschiebung von Sami A. nach Tunesien
Die Abschiebung von Sami A. am 13. Juli wirft zahlreiche Fragen nach dem Agieren der beteiligten Behörden auf. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung tags zuvor untersagt. Der Verdacht steht im Raum, dass der Wille des Gerichts von den Behörden gezielt unterlaufen wurde, um eine rechtswidrige Maßnahme durchzuführen. DIE LINKE fordert, dass auch gegenüber "Gefährdern" rechtsstaatliche Methoden eingehalten werden müssen.