Ermittlungsverfahren nach §129b StGB gegen linke türkische Organisation in Deutschland
Am 5. Dezember 2007 ließ die Bundesanwaltschaft dreizehn Objekte in acht Städten durchsuchen, darunter zwei Migrantenvereine. Die Ermittlungen richteten sich gegen 10 mutmaßliche Mitglieder einer nach Ansicht der Bundesanwalt-schaft innerhalb der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) bestehenden ausländischen terroristischen Vereinigung (§129b StGB). Allerdings ist die TKP/ML weder in Deutschland verboten, noch werden ihr hier gewalttätige Aktionen vorgeworfen.