Tarifliche Vergütung in der häuslichen Krankenpflege
Neben Kranken- und Altenpflege sind stationäre und ambulante Pflege zu unterscheiden. Im Pflegepersonalstärkungsgesetz ist geplant, tarifliche Bezahlung in Krankenhäusern durch die Krankenkassen voll zu refinanzieren. Eine analoge Regelung fehlt für die häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V erneut, obwohl sie seit Jahren nach Urteilsspruch des Bundessozialgerichtes gefordert wird. Bei Nichtregelung drohen weitere Versorgungsmängel, vor allem im ländlichen Raum und Abwanderung von Fachkräften.