Überschuldung nach Verlust der Krankenversicherung durch Hartz-IV-Sanktionen oder Herausfallen aus den sozialen Sicherungssystemen insbesondere bei obdachlosen Jugendlichen
Wahlkreisbüros und Sozialberatungen berichten über ein zunehmendes Problem: Vor allem obdachlose Jugendliche verlieren durch eine Hartz-IV-Vollsanktionierung auch ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Melden sie sich dann wieder bei einer Krankenversicherung, etwa weil die Sanktionen beendet sind, sind die Beiträge für die versicherungslose Zeit allerdings nachzuzahlen. Gelingt dann keine Einigung mit der Krankenkasse, gibt es nur eine sehr rudimentäre Gesundheitsversorgung.