Gesichtserkennung in polizeilich genutzten EU-Datenbanken
Die Verordnungen der Fingerabdruckdatenbank Eurodac, des Schengener Informationssystems und der Visumsdatenbank werden erneuert. Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ sollen sie mit einem „Ein-/Ausreisesystem“ und dem „EU-Strafregisterinformationssystem“ in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ verschmelzen. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert. Das betrifft zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige.