Umsetzungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Das Arbeitsverhätnis soll so gesichert und krankheitsbedingte Kündigungen vermieden werden. Doch nicht mal jeder zweite Arbeitgeber kommt seinen Verpflichtungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach.