Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und Kriegsverbrecher
Öffentlich finanzierte Grabpflege umfasst neben den Gräbern von Wehrmachtssoldaten auch solche von Angehörigen der Schutzstaffel der NSDAP, die im sogenannten Dritten Reich maßgeblich an der Planung und Durchführung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war. Auch deutsche Kriegsgräber im Ausland werden erfasst, erhalten und gepflegt. Die Fragesterller*innen erbitten Auskunft u.a. über die Rechtsgrundlage, die finanzielle Aufwendung und die Kenntlichmachung.