Bundes-Durchschnittskostensätze der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung werden durch die Bundesagentur finanziert. Die Kosten der Maßnahme dürfen die zweijährlich ermittelten Kostensätze nicht überschreiten. Wie diese Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) jedoch ermittelt werden ist intransparent. Wir fragen die Bundesregierung, welche Methode und Daten dieser Ermittlung zu Grunde liegen.