Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes auf weitere Rechtsbereiche
Die Evaluierung des Prostitutionsgesetzes hat gezeigt, dass wesentliche Ziele nicht erreicht wurden. Ursache dafür ist auch, dass weitere relevante Rechtsbereiche, wie das Gaststätten- und Gewerberecht, das Baurecht und das Polizei- und Ordnungsrecht nicht einbezogen wurden. Nun hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes festgestellt, dass selbständig tätige Prostituierte Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen. Hier soll nachgefragt werden, welche Schritte die Bundesregierung nun plant.