Lobbykontakte der Bundesregierung zum exekutiven und legislativen Fußabdruck
Gefragt wird u.a., welche Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Bundesregierung durch Kontakte und Stellungnahmen zur Frage der Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks stattgefunden hat. Der legislative Fußabdruck als Darstellung der Kontakte und Stellungnahmen zu konkreten Gesetzentwürfen dient dem Nachweis des Einflusses der Interessenvertreter. Die Bundesregierung hat sich dagegen gewehrt, diesen Fußabdruck einzuführen.