Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Ausnahmen vom Tötungs- und Verletzungsverbot zugunsten von Bauvorhaben sind nicht hinnehmbar und stehen nicht im Einklang mit Natur- und Artenschutzzielen. Die gesetzte Frist für die Errichtung eines Biotopenverbundes konterkariert die eigenen Zielvorgaben, z.B. der Nationalen Biodiversitätsstrategie, deren Umsetzung bis zum Jahr 2020 vorgesehen ist.