Kontrolle von Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit
Die im Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossenen Beschränkungen von Leiharbeit in der Fleischindustrie werden nur wirksam, wenn auch kontrolliert wird. Da die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Kontrolle von Leiharbeit zuständig ist, nehmen wir das zum Anlass, Informationen zur Kontrolltätigkeit der BA in den vergangenen Jahren zu erfragen.