Unvereinbarkeit der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG mit EU-Beihilferegeln
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die zuvor nur befristet eingeführte Sanierungsklausel dauerhaft umgesetzt. Die Klausel erlaubt die steuerliche Nutzung der angesammelten Verluste eines übernommenen Unternehmens, wenn eine Sanierung dieses Unternehmens erfolgt. Die EU-Kommission hat die Klausel für unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln erklärt, wogegen die Bundesregierung nun klagt. Die Fraktion DIE LINKE fragt zu Ursachen und Folgen des Rechtstreits nach.