Wiederaufbauhilfe für die Ukraine
2014 gewährte die Bundesregierung der Ukraine Wiederaufbauhilfen in Höhe von einer halben Milliarde Euro. Das begründete sie mit in der Ukraine beschlossenen Reformgesetzen, u. a. zur Korruptionsbekämpfung. 2015 verweigerte die Bundesregierung konkrete Auskünfte zu den verbürgten Krediten unter Verweis auf noch nicht abgeschlossene Kreditverhandlungen mit der Ukraine. Inzwischen müssten qualifizierte Angaben möglich sind. Die Ukraine gilt weiterhin als eines der korruptesten Länder Europas.