Technische und rechtliche Änderungen zur Überwachung von 5G-Telefonie
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) zerlegt und verschlüsselt Verbindungen, die mitunter über ausländische Netzknoten übertragen werden und für deutsche Behörden nicht greifbar sind. Telekommunikationsbetreiber sollen deshalb mit Gesetzesänderungen zur Speicherung und Ausleitung dieser Kommunikationsdaten gezwungen werden. Für die Festlegung entsprechender Standards hat die Bundesregierung neben dem BKA und dem BfV auch die Hackerbehörde ZITiS in entsprechende Abhör-Arbeitsgruppen entsandt.