Einsetzung einer Enquete-Kommission
Zur Fortsetzung der in der 15. Wahlperiode begonnenen Arbeiten wird gemäß §56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Enquete-Kommission
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Zur Fortsetzung der in der 15. Wahlperiode begonnenen Arbeiten wird gemäß §56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Enquete-Kommission
Nach § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilen.Diese Ministererlaubnis wird den rasant zunehmenden Zusammenschlüssen von Unternehmen und der damit einhergehenden Macht einzelner Konzerne nicht länger gerecht.
Mehr als 12 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll die Schutzvorschrift Arbeitszeitgesetz aufgrund einer weiteren Übergangsfrist für Dienstleistungstätigkeiten mit Bereitschaftsdienst außer Kraft bleiben. Damit werden die Gesundheit der Beschäftigten und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten fahrlässig gefährdet.
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes das Parlamentarische Kontrollgremium ein.
(Interfraktioneller Antrag)
Der Deutsche Bundestag setzt ein Parlamentarisches Gremium gemäß § 4a des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes mit beratender Funktion ein(Gremium zu Fragen der Kreditfinanzierung des Bundes).
(Interfraktioneller Antrag)
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß der Haushaltsordnung zur Genehmigung der Wirtschaftspläne sowie zur Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnungen ein Gremium ein, das aus neuen Mitgliedern besteht.
(Interfraktioneller Antrag)
Der Deutsche Bundestag setzt das gemäß Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes vorgesehene Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung ein.
(Interfraktioneller Antrag)
In der Broschüre
1. Die Zahl der Mitglieder im Rechtsausschuss wird um vier auf 31 erhöht.
2. Die Zahl der Mitglieder im Tourismusausschuss wird um drei auf 16 erhöht.
(Interfraktioneller Antrag)
Die Europäische Kommission hat im Januar 2004 den Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorgelegt, die nahezu alle Dienstleistungsbereiche in der Gemeinschaft liberalisieren will und tiefgreifend in die Souveranität und Gestaltungskompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten eingreifen würde. Damit verstößt sie nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. gegen das in den EG-Verträgen festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip.