Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen
Die Lockdown-Maßnahmen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden von den Landesregierungen per Verordnung erlassen. Es ist zweifelhaft, ob diese Entscheidungen juristisch, aber auch im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Wirkung die notwendige Legitimität besitzen. Es wird daher gefordert, dass die Bundesregierung ein Mandat des Bundestages für die Verhandlungen mit den Ländern einholt. Ebenso soll in der gesetzlichen Grundlage genau geregelt werden, wann welche Maßnahmen greifen.