Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 19/852)
Im Jahr 2017 musste das Finanzministerium Hamburger Finanzbehörden per Weisung dazu zwingen, Steuern wegen Cum/Ex zurückzufordern. Es bestehen weiterhin Unklarheiten, ob dies für alle relevanten Jahre geschehen ist und warum bisher noch immer keine Steuern zurückgezahlt wurden.