Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45, 93)
Der Entwurf dient dazu, die Schlussfolgerungen zu mehr Demokratie aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundgesetzfest zu machen: Änderungen der EU-Verträge sollen künftig von einem Volksentscheid abhängen. In Angelegenheiten der EU-Rechtsetzung sollen Entscheidungen des Bundestags für die Bundesregierung verbindlich sein. Unter den Voraussetzungen des verfassungsgerichtlichen Urteils sollen Verfahren zur Prüfung der Anwendbarkeit von EU-Recht eingeführt werden.