Sanktionen abschaffen – Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
Beim Bürgergeld werden Sanktionen in "Leistungsminderungen" umbenannt und begrenzt. Sie gehören aber komplett abgeschafft, denn: Sie führen zu Mangellagen und kürzen das ohnehin kleingerechnete Existenzminimum. Arbeitsmarktpolitisch sind sie kontraproduktiv, denn sie erschweren die Aufnahme nachhaltiger Arbeit und verschlechtern die Position von Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem diskriminieren sie Menschen mit niedrigem Bildungsgrad und treffen auch Kinder.