Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH
Im Zuge der Sanierung von Wismut-Uranabbau-Orten wurde radioaktiv kontaminierter Schrott und Bauschutt sowie andere Rückstände in Absetzbecken und Halden eingelagert. Das erfolgte ausdrücklich nicht im Rahmen des Atomgesetzes oder der Strahlenschutzverordnung. Aufgrund rechtlicher Änderungen in 2017 will die Anfrage klären, welche Folgen das für den Umgang mit den Hinterlassenschaften der Wismut das hat.