Binationale Eltern unter Generalverdacht
Mehrere Rechtsanwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde Berlin. Sie würde unverheiratete Eltern binationaler Kinder unter Generalverdacht stellen und dem nichtdeutschen Elternteil die Aufenthaltserlaubnis verweigern, wenn sie nicht ”freiwillig” zum Gentest gehen. Der tiefe Eingriff in den Schutz der Familie und des Kindeswohls ist völlig unverhältnismäßig.