Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten
Damit eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung nicht in der Teilzeitfalle mündet, ist ein Rückkehrrecht in Vollzeit notwendig. Dieses Recht muss für alle Beschäftigten gelten. Der Vorschlag der Bundesregierung schließt viel zu viele Beschäftigte aus. Knapp 40 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dort soll das Rückkehrrecht nicht gelten. Für 70 Prozent der Mütter ebenfalls nicht, weil sie in kleinen Betrieben arbeiten.