Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Entkriminalisierung des Containerns von Lebensmitteln
Gegenwärtig kann das sogenannte Containern oder Mülltauchen von Lebensmitteln als Diebstahl eingeordnet werden und eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe nach sich ziehen. In der aktuellen Situation der steigenden Lebensmittelpreise kann eine Strafbarkeit von Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, aber nicht gerechtfertigt sein. Im Gesetzentwurf wird ein Abs. 2 in den § 248a StGB hinzugefügt, der von der Verfolgung des Diebstahls von Lebensmitteln aus Abfallcontainern absieht.