Auswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten (§123 Abs. 2 SGB III)
Die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch die massive Zunahme der Befristung von Arbeitsverträgen und auch des Niedriglohnsektors führen dazu, dass Ansprüche auf reguläres Arbeitslosengeld I nur schwer erworben werden können. Die bestehende gesetzliche Regelung für Betroffene mit kurzen Anwartschaftszeiten läuft am ersten August 2012 aus. Aus verschiedenen Gründen sind Beschäftigte trotz Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung dennoch vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Die Linksfraktion fragt kritisch nach.