Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch
Die Bundesregierung hat mit dem Regelbedarfsgesetz einen neuen Regelsatz für Hartz IV festgelegt. Dieser soll ab dem 1. Januar 2011 364 Euro für einen Alleinstehenden betragen. Die Kinderregelsätze bleiben unverändert. Der Entschließungsantrag begründet die Ablehnung der Fraktion DIE LINKE. und weist konkret nach, mit welchen Tricks die Regierung gearbeitet hat, um höhere Leistungen zu verhindern.