Ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen
Die Stadt Nürnberg hat festgelegt, dass das Aufstellen von Grabmalen untersagt ist, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Dagegen hat ein lokaler Steinmetz geklagt und Recht bekommen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gehen davon aus, dass ein Bundesgesetz verabschiedet werden muss. Wir befragen die Bundesregierung, wie eine gesetzliche Grundlage aussehen kann.