Einführung eines Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV)
Die Einführung des gemeinsamen Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) von Bund und Ländern wird weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Beschaffungen des Bundesinnenministeriums werden oft ohne offene Ausschreibungen durchgeführt. Bei (PIAV) bestehen erhebliche Zweifel, dass datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Mit der KA werden haushalterische, ausschreibungsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte der Einführung von PIAV abgefragt.