Streichung der Importförderklausel für Arzneimittel
Die Verpflichtung für Apotheken, in einem bestimmten Ausmaß reimportierte und umverpackte Arzneimittel an die Patientinnen und Patienten abzugeben, gehört abgeschafft. Dem eher geringen Einsparpotential stehen große Nachteile gegenüber: Neben dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führt die derzeitige Regelung vor allem zu Risiken für den Patientenschutz und erschwert die Aufdeckung von Arzneimittelfälschungen aus dem Ausland.