Umsetzung des Betätigungsverbots der Organisation Islamischer Staat
Am 12. September 2014 wurde vom Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot gegen die Organisation "Islamischer Staat" (IS) nach dem Vereinsgesetz verhängt. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich der IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte.