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Parlamentarische Initiativen

Rüstungsexporte und Nullbescheide

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8177

Für Ausfuhrvorhaben, bei denen der Exporteur nicht weiß, ob Verbote oder Genehmigungspflichten gelten, können exportierende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen so genannten "Nullbescheid" beantragen. Mit einem positiven Bescheid stellt das BAFA rechtsverbindlich fest, dass das "Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist." Damit aber ist nicht ausgeschlossen, dass das entsprechende Gut nicht eine militärische Verwendung findet.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08364 vor. Antwort als PDF herunterladen

Entwicklungen der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2016)

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8165

Die Zahl offener Haftbefehle gegen Neonazis steigt seit Jahren an. Bei der letzten Erfassung im September 2015 zeigte sich, dass über ein Drittel der gesuchten Neonazis sich ihrer Festnahme schon seit mehr als zwei Jahren entzieht. DIE LINKE hält das für ein Alarmsignal, das auf die Existenz eines regelrechten Nazi-Untergrunds hindeuten könnte. Die Sicherheitsbehörden müssen dieser Frage endlich entschlossen nachgehen - bislang reden sie nur von "Einzelfällen".  

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08796 vor. Antwort als PDF herunterladen

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und deren Bedeutung für Rüstungsexporte

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8171

Durch die sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 15.März 2016 hat die Bundesregierung Vor-Ort-Kontrollen ("Post-Shipment-Kontrollen") und  den Grundsatz "Neu für Alt" bei Rüstungsexporten in die Außenwirtschaftsverordnung eingeführt. Welche Länder und welche Rüstungsgüter dabei betroffen sind, bleibt dabei im Unklaren.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08367 vor. Antwort als PDF herunterladen

Kohleausstieg einleiten - Strukturwandel sozial absichern

Antrag - Drucksache Nr. 18/8131

Im Antrag wird das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert, welches die LINKE bereits in drei Anträgen der letzten Jahre thematisiert hat. Dieser soll gesetzlich fixiert im Jahr 2017 eingeleitet werden und 2035 beendet sein. DIE LINKE fordert die soziale Ausgestaltung des notwendigen Strukturwandels, welcher durch einen gesellschaftlichen Dialogprozess begleitet und finanziell ausreichend ausgestattet werden soll.

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Haltung der Bundesregierung zur Gülen-Bewegung

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8098

Seit Ende 2013 kommt es in der Türkei zu einem Machtkampf zwischen der AKP-Regierung und der zuvor zehn Jahre lang mit der Regierung verbündeten Bewegung des pensionierten Imam Fethullah Gülen, die mittlerweile als terroristische Vereinigung verfolgt wird. Zumindest in der Vergangenheit hat die Bundesregierung mit Verbänden und Personen des auch in Deutschland vertretenen Gülen-Netzwerkes unter anderem im Bereich der Wirtschaft kooperiert.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08502 vor. Antwort als PDF herunterladen

Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017

Antrag - Drucksache Nr. 18/8112

Die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ist für die Sanierung der Flächen des ehemaligen DDR-Braunkohlebergbaus zuständig. Ihre Finanzierung erfolgt über Verwaltungsabkommen, von denen das letzte 2017 ausläuft. Der Antrag zielt auf den Abschluss eines neuen Abkommens ab, da die Folgen des damaligen Bergbaus immer noch nicht bewältigt sind (Stichworte Verockerung und die Sulfatbelastung der Fließgewässer, Vernässung von Gebäuden etc.).

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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8014)

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8069

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bundestagsdrucksache 18/8014) gibt die Bundesregierung Auskunft über den Stand der Umsetzung des Programms. Für die Fraktion DIE LINKE ergeben sich daraus weitere bzw. ergänzende Fragestellungen. 

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08250 vor. Antwort als PDF herunterladen

Geldwäsche in der deutschen Immobilienbranche

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8070

Die Affäre um die "Panama Papers" zeigt, dass Geld aus dubiosen Quellen weltweit verschoben wird. Briefkastenfirmen in Steueroasen sind ein Werkzeug zur Verschleierung und Verdunklung der Geldflüsse und Inhaber. Doch das gut versteckte Geld taucht wieder auf - z.B. in Deutschland - ein Paradies für Geldwäscher. Geldwäscher nutzen hier die mangelnde Transparenz, überforderte Finanzbeamte und eine gute Geldanlage in teuren Immobilien. 

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08452 vor. Antwort als PDF herunterladen

Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter)

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8025

Deutschland exportiert auch Dual-Use Güter. Das sind Güter und Technologien, die sowohl für zivile Zwecke als auch für militärische genutzt werden können. Über die Einzelheiten der Exporte wird die Öffentchkeit nicht unterrichtet, auch wenn die Güter im Empfängerland für militärische Zwecke genutzt werden. DIE LINKE hakt nach.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08219 vor. Antwort als PDF herunterladen

Möglicher Missbrauch der französischen Befugnisse im Ausnahmezustand im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/8026

Nach den Anschlägen in Paris wurde in Frankreich der Ausnahmezustand verhängt und bereits zweimal verlängert. Der Menschenrechtskommissar des Europarates und Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Missbrauch der Ausnahmebefugnisse. Die Vereinbarkeit der ergriffenen Maßnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist zweifelhaft. Die Bundesregierung sollte Position dazu beziehen, wie sie die Einschränkungen von Menschenrechten im französischen Ausnahmezustand bewertet.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08202 vor. Antwort als PDF herunterladen