Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen
Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(Interfraktioneller Antrag)