Ein- bzw. Ausreiseverweigerungen durch die Bundespolizei zum Zweck der Verhinderung der Teilnahme an politischen Versammlungen
Die Bundespolizei hat in den letzten Jahren mehrfach Ein- bzw. Ausreisen von Demonstrantinnen und Demonstranten untersagt, um sie an der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten. Die Entscheidungen beruhen meist auf vagen Kriterien und Spekulationen. DIE LINKE wendet sich dagegen, das Grundrecht auf Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit zu verletzen.