Berichts- und Zustimmungspflicht für Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inneren
Der Bundestag soll regelmäßig und unverzüglich informiert werden, wenn die Bundeswehr Amtshilfemaßnahmen im Inland durchführt. Sofern diese Maßnahmen der Polizei zu gute kommen oder anlässlich von Demonstrationen oder Streiks beantragt werden, sollen sie außerdem von einer konstitutiven Zustimmung des Bundestages abhängig gemacht werden.