Zur Einstufung der Wirecard AG als Technologieunternehmen und zur Verbindung zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Die Wirecard AG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank als Technologiekonzern und nicht als Finanzholding eingestuft. Auch das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) fand keine Anwendung, obschon die Wirecard AG sich selbst als Zahlungsdienstleister bezeichnet. Durch eine andere Einstufung jedoch hätte das Aufsichtsversagen möglicherweise verhindert werden können.