Berichte zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sowie zur Tätigkeit der Autobahn GmbH
Die Bundesregierung legt fast im Jahresrhythmus Gesetze zur Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen auf und beschneidet dabei immer mehr die Rechte von Bürger*innen und Verbänden. Anderseits weigert sie sich, die Wirkungen der Gesetze konkret zu evaluieren. Dies soll - bezogen auf die Verkürzung des Klageweges - mit dieser Anfrage nachgeholt werden. Offen ist auch die Transparenz der neuen Autobahn GmbH des Bundes, dies betrifft insbesondere den Umfang ihrer Berichte.