Die Umsetzung des „Leave no one Behind“-Prinzips der Agenda 2030 in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
Die Agenda 2030 enthält neben den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Deve-lopment Goals, SDGs) auch das übergeordnete „Leave No One Behind“-Prinzip (LNOB-Prinzip). Dieses Leitprinzip soll verhindern, dass vulnerable Gruppen vom Entwicklungsprozess ausgeschlossen werden. Darüber hinaus verpflichten sich die UN-Mitgliedsstaaten der besonderen Aufgabe, diejenigen zuerst zu erreichen, die bisher am weitesten zurückliegen.Wie aber wird diesem Prinzip in der Praxis Rechnung getragen?