Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31 a Abs. 3 S. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Sachleistungen und geldwerte Leistungen
Anlässlich des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt sich erneut die Frage nach der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV. Dem Vorwurf, dass bei Sanktionierten das Existenzminimum nicht sichergestellt ist, begegnet die Bundesregierung regelmäßig mit einem Hinweis auf die ersatzweise Sachleistungsvergabe. Um die Praxis der Sachleistungsvergabe beurteilen zu können und auf die ungenügende gesetzliche Regelung hinzuweisen, wird diese Kleine Anfrage gestellt.