»Abhörzentrale« des Bundesinnenministeriums - zum Stand der Planungen
DIE LINKE hinterfragt die Motive und beabsichtigten Ziele, die die Bundesregierung mit der Konzentration von Abhörmaßnahmen im Bundesverwaltungsamt verfolgt.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
DIE LINKE hinterfragt die Motive und beabsichtigten Ziele, die die Bundesregierung mit der Konzentration von Abhörmaßnahmen im Bundesverwaltungsamt verfolgt.
DIE LINKE. befragt die Bundesregierung nach dem Stand der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Nach Ankündigungen der Leiterin der Stelle, Dr. Martina Köppen, bei der Umsetzung des AGG mit der Wirtschaft zu kooperieren, fragt DIE LINKE. nach den Strategien, mit denen diese Zusammenarbeit erreicht werden soll und den Erfolgschancen. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Qualität der Einzelfallberatung für von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger.
Es wird hinterfragt, mit welchen Dateien die Bundespolizei ihre unterschiedlichen Aufgaben erfüllt und wie viele Datensätze über Personen darin enthalten sind.
Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten der Heimkehrerstiftung in Bonn und Umgebung, nach der Auflösung der Stiftung.
In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Da dies heute keine Anerkennung mehr findet, fehlen den Betroffenen, zumeist Frauen, diese Zeiten, was zu großen Renteneinbußen führen kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gerechte Lösung zu finden.
Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Sie sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung treffen.
Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff
Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Die Bundesregierung soll das Problem über den sogenannten Lückenausgleich lösen.
Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren (bis 1970) keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden diese Zeiten rentenwirksam. Diese Regelung wurde maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.
Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absoviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Diese Zeiten wurden dennoch rentenwirksam, was aber nur übergangsweise maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung schaffen, die diese Zeiten als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.