Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder in der DDR
Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Sie sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung treffen.