Auslastung der Kliniken beim Maßregelvollzug
Die vom Bundestag 2016 beschlossene Novellierung des Maßregelvollzugs sollte Abhilfe schaffen in Bezug auf den kontinuierlichen Anstieg der Belegung von psychiatrischen Krankenhäusern.Seit der Novellierung hat es keinen Rückgang der Belegungszahlen im Maßre-gelvollzug (MRV) gegeben. Es ist eher gegenteiliges zu beobachten: Die hohen Einweisungen nach §§ 63,64 StGB werden im gegenwärtigen Diskurs, vor allem für die Überbelegungssituation verantwortlich gemacht.