Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt umgehend ratifizieren
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den verbleibenden Sitzungswochen dem Bundestag noch einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt vorzulegen. Wenn sie es mit der Achtung der wsk-Rechte ernst meint, muss die Möglichkeit für Individualbeschwerden beim zuständigen UN-Fachausschuss sofort eröffnet werden. Zehn Jahre der Überprüfung sind mehr als genug! Gerade in der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des Zusatzprotokolls noch einmal deutlich geworden.