Schnelles Internet für alle - Unternehmen zum Breitbandanschluss gesetzlich verpflichten
Millionen Menschen im ländlichen Raum haben keinen schnellen Internetzugang. Damit sind keine gleichwertigen Lebensbedingungen gewährleistet. Um diese Unterversorgung zu beseitigen, ist ein sogenannter Breitbandanschluss in die Grundversorgung (Universaldienst) im Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Damit würden Unternehmen gesetzlich verpflichtet auch im ländlichen Raum schnelle Internetanschlüsse anzubieten, egal ob sie dadurch eine hohe Rendite erzielen oder nicht.