Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz (Berlin/BonnBG)
Berlin muss seine Hauptstadtfunktion 100prozentig wahrnehmen können. Das geht nicht, wenn die Mehrheit der Arbeitsstellen der Regierung nach wie vor in Bonn angesiedelt ist. Das Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 hat seine Funktion erfüllt: In Bonn sind mehr als 20.000 Arbeitsplätze geschaffen worden (vgl. Drs. 16/1241). Das Bekenntnis zu Berlin als Hauptstadt, wie es in der Neufassung des Art. 22 GG (1) enthalten ist, muss durch einen konsequenten Regierungsumzug untersetzt werden.