Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Mit dem von Burda und Springer geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird ein Monopolrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung von kleinsten Textausschnitten geschaffen, das die Kommunikationsfreiheit im Internet beeinträchtigt. Künftig kann nicht nur die Übernahme einzelner Worte aus einem Presseerzeugnis eine Rechtsverletzung darstellen, sondern auch die bloße Wiedergabe von Links, die, wie es heute üblich ist, im Pfad der URL die Überschrift eines Pressebeitrags enthalten.